Unser Hygieneplan - Damit Corona keine Chance hat
Hygiene-/Schutzplan und Gesundheitstipps für Fahrschulen aufgrund der Corona-Pandemie
Stand: 22.10.2020 (angepasste Version vom 1.7.2020 , 5.5.2020, 11.1.2021,26.2.2021)
Um die Corona-Pandemie einzudämmen müssen auch Fahrschulen Verantwortung übernehmen und sich an spezifische Hygieneregeln halten. Diese Regelungen wurden gemeinsam mit Hygieneexperten entwickelt und werden bei neuen Erkenntnissen hinsichtlich COVID-19 aktualisiert. Das Konzept ist Richtlinie und Leitfaden in der ACADEMY Fahrschule Fiek GmbH.
Allgemein geltende Schutzmaßnahmen
- Kein Händeschütteln.
- Husten/Niesen nur in den gebeugten Ellenbogen oder in ein Taschentuch.
- Zwischen Personen wird stets der gesetzlich vorgeschriebene Abstand, aktuell 1,5 Meter, eingehalten. Poster, Markierungen auf dem Boden oder die Aufstellung der Möbel weisen darauf hin.
- Kunden und Mitarbeiter müssen im Kundenbereich und bei Kundenkontakt eine medizinische Masken oder Masken des Typs FFP2/KN95 tragen.
- Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, dass sie nur zur Arbeit kommen dürfen, wenn sie sich völlig gesund fühlen. Kunden/Besucher dürfen nur eintreten, wenn sie keine
Krankheitssymptome haben. - Regelmäßiges und gründliches waschen und desinfizieren der Hände von Mitarbeitern und Kunden.
- Die Anzahl der Besucher/Kunden, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten dürfen, ist auf Grundlage der Abstandsregeln begrenzt. Schilder weisen darauf hin.
- Aufenthaltsbereiche im Gebäude sind aufzulösen bzw. unzugänglich zu machen.
- Sollten Bundes- und Landesregierungen die Empfehlung aussprechen, eine Tracing-App auf dem Handy zu installieren, machen wir unsere Mitarbeiter und Kunden explizit darauf aufmerksam und fordern sie auf, dem nachzukommen. Ab 8.3. kommt die Luca-App zum Einsatz.
Desinfektion, Reinigung, Lüftung und Toiletten
- Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türklinken, Telefone, Tischflächen, Handläufe an
Treppenaufgängen, Getränke- und Snackautomaten, Smartboard, Tastatur, Maus etc.), welche
regelmäßig von Kunden und/oder Mitarbeitern berührt werden, werden regelmäßig gereinigt
und desinfiziert. - Am Ein-/Ausgang, im Kundenbereich und in der Nähe der Arbeitsplätze
stehen Desinfektionsmittel bereit, um eine häufige Handhygiene zu ermöglichen. - Räumlichkeiten werden ausreichend und mehrmals am Tag gelüftet.
- Gibt es eine Lüftungsanlage, so wird diese ohne „Umluft“ betrieben.
- Die Toiletten werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Auf den Toiletten stehen Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung.
- Hinweis an den Waschbecken, wie man sich die Hände richtig wäscht und desinfiziert.
Kundenbereich: Anmeldung, Büro, Verwaltung und Schulungsräume
- Termine mit Kunden sind nach Möglichkeit so zu vergeben, dass sich das Eintreffen und Verlassen im Kundenbereich möglichst nicht überschneidet. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist der Mindestabstand von derzeit 1,5 Metern einzuhalten.
- Mitarbeiter und Kunden tragen eine medizinische Maske oder eine Maske des Typs FFP2/KN95.
- Beratungstresen sind mit Plexiglasscheiben (Spuckschutz) ausgestattet.
- Alle Kunden werden per Aushang, Flyer oder im Internet über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregelungen während der Corona-Pandemie informiert .
- Die Höchstzahl der Teilnehmer beim Theorieunterricht wird vorbehaltlich behördlicher Regelungen auf 75% der zugelassenen Teilnehmerzahl begrenzt und entweder der Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet oder es werden physische Trennwände verwendet.
- Zur möglichen Nachvollziehung der Infektionskette werden von Besucher_innen, die keine Bestandskudnen sind, Datum, Uhrzeit, Name, Vorname sowie Telefon und/oder E-Mail_Adresse erhoben. Diese Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet und nach vier Wochen vernichtet.
Weitere Arbeitsschutzstandards
- Die Arbeitsplätze sind so gestaltet, dass die Mitarbeiter einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Mitarbeitern einhalten können.
- Sofern dies nicht möglich ist, werde die Arbeitsplätze durch Schutzvorrichtungen voneinander abgegrenzt. Dies kann z. B. durch transparente Plastikwände erfolgen. Ist das Aufstellen von Schutzscheiben nicht möglich, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen.
- Die Abläufe im Betrieb werden so organisiert, dass die Mitarbeiter möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Eine Entzerrung ist z. B. durch entsprechende Arbeit in Schichten, versetzte Pausenzeiten oder unterschiedliche Anwesenheiten im Büro möglich.
- Gibt es Orte im Unternehmen, an denen es regelmäßig zu Personenschlangen kommt, werden Schutzabstände mit Klebeband auf dem Boden markiert.
- Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe angehören – also Mitarbeiter über 60 Jahren oder Arbeitnehmer mit entsprechenden Vorerkrankungen – sind vom Arbeitgeber besonders zu schützen und sollen zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren individuell beraten werden.
- Die Mitarbeiter und Führungskräfte sollen idealerweise aktiv in Hygieneregeln und sonstige Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Praktischer Unterricht
- Es sollen sich nur zwei Personen in einem Fahrzeug befinden – der Schüler und der Fahrlehrer.
- Kunden und Fahrlehrer waschen und desinfizieren sich die Hände vor jeder Fahrt.
- Bei eingeschalteter Lüftung/Klimaanlage sollen die hinteren Fenster zur Durchlüftung mindestens einen Spalt geöffnet sein. Keine Umluft-Einstellung verwenden.
- Zwischen zwei Unterrichtseinheiten muss das Fahrzeug gut durchgelüftet werden.
- Nach jedem Schüler werden Lenkrad, Schaltung, Blinker etc. desinfiziert.
- Schüler und Fahrlehrer tragen während des Unterrichts einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP oder FFP2/KN95 Masken).
- Keine Masken im Auto zurücklassen. Benutzte Masken entsorgen oder waschen.
- Bei der Zweiradausbildung bringen die Fahrschüler ihre eigenen Helme, Handschuhe und Motorrad-Schutzkleidung mit.
Ausbildung mit dem Simulator
- Die Schüler müssen sich vor der Nutzung des Simulators gründlich die Hände waschen und desinfizieren sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Nach der Übungseinheit werden alle berührten Flächen desinfiziert.
Praktische und theoretische Prüfung
- Bei den praktischen Prüfungen gelten die gleichen Hygienemaßnahmen wie bei den Fahrstunden.
- Zuständig für die Organisation der Theorieprüfung ist der TÜV. Abstands- und Hygienemaßnahmen werden so umgesetzt, wie das auch in Schulen bei Prüfungen der Fall ist.