Führerscheinantrag

Führerscheinantrag

Neben dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags ist vor allem der Führerscheinantrag von zentraler Bedeutung.

Denn ohne Genehmigung der Behörde kann man weder Theorie- noch Praxisprüfung machen.

Das Formular erhält man bei uns im Büro und muss es dann mit den geforderten Unterlagen selbst beim Bürgeramt (für Antragsteller aus Freiburg) bzw. beim jeweiligen Rathaus vor Ort einreichen. Die Bearbeitung des Antrags kann je nach Behörde und personeller Situation mehr als 8 Wochen dauern. Daher ist es wichtig, diesen früh einzureichen.

Wie lange ist der Prüfauftrag gültig?

Nach Genehmigung des Antrags hat man ein Jahr Zeit, die Theorieprüfung erfolgreich abzulegen. Ab bestander Theorieprüfung hat man ein weiteres Jahr Zeit, um die Praxisprüfung abzulegen. Verfällt ein Antrag wegen Verstreichung der Frist, so muss man diesen erneut stellen und anschließend die Theorie- und ggfs. die Praxisprüfung wiederholen. 

Mit dem Antrag für die Motorrad- und Autoklassen sind bei Ersterwerb einzureichen/mitzubringen:

  1. Antragsformular (vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit Stempel Fahrschule versehen)
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. biometrisches Passbild
  4. Erste-Hilfe-Kurs (9 stündig)
  5. aktueller Sehtest (< 1 Jahr)

bei LKW- und Busklassen kommen hinzu:

  1. ärztliches und augenärztliches Gutachten (z.B. bei Dr. Benninger)  
  2. Führungszeugnis (nur bei Bus)

 

  • bei Umschreibungen ausländischer Fahrerlaubnisse ist noch eine offizielle Übersetzung des bisherigen Führerscheins erforderlich. Diese erhält man z.B. über den ADAC
  • bei Doppelklassen braucht es noch eine Doppelklassenerklärung